Gerichtsurteil gegen US-Agenten: Imam zu Unrecht von CIA entführt
Ein italienisches Gericht verurteilt CIA-Mitarbeiter zu Haftstrafen. Sie hatten in Mailand einen Prediger als mutmaßlichen Terroristen gekidnappt.
ROM taz | Dem am 17. Februar 2003 in Mailand von der CIA auf offener Straße entführten ägyptischen Imam Abu Omar widerfährt Gerechtigkeit. Das italienische Kassationsgericht verurteilte am Mittwoch in letzter Instanz 23 US-Agenten zu Haftstrafen zwischen sieben und neun Jahren.
Außerdem ordnete das Geicht einen neuen Prozess gegen zwei italienische Geheimdienstchefs an, die in der Vorinstanz freigesprochen worden waren. Das Gericht bestätigte auch die Entschädigungszahlung in Höhe von 1,5 Millionen Euro an das Opfer und dessen Frau.
Die Entführungsaktion lief seinerzeit ab wie in einem Agentenfilm: Als Abu Omar morgens auf dem Weg zu seiner Moschee war, wurde er auf offener Straße vor den Augen diverser Passanten von dem CIA-Trupp in einen Kombi gezerrt, zu einer US-Luftwaffenbasis gefahren und über Ramstein nach Ägypten ausgeflogen.
In Haft wurde Abu Omar monatelang gefoltert – wie viele andere Opfer, die die CIA entführte und in Foltergefängnisse verbrachte. Erst im Jahr 2007 kam Abu Omar, der mit al-Qaida rein gar nichts zu tun hatte, wieder frei und lebt seitdem in Ägypten.
Amateurhaftes Verhalten der Agenten
In Mailand stellten sich die US-Agenten damals recht dumm an. Der italienischen Justiz war es ein Leichtes, Hotelrechnungen und Handy-Verbindungsdaten zu sichern und so die Bewegungsprofile rund um den Tatort zu erstellen.
Bei den Ermittlungen kristallisierte sich heraus, das der italienische Geheimdienst informiert war und Amtshilfe geleistet hatte. Deshalb stand in dem 2007 eröffneten Prozess auch der damalige Geheimdienstchef Nocolò Pollari samt Stellvertreter und zwei externen Mitarbeitern vor Gericht.
Zum Staatsgeheimnis erklärt
In den beiden ersten Instanzen wurden die US-Angeklagten sowie die zwei externen Zuträger verurteilt. Die beiden Geheimdienstchefs kamen straflos davon. Sowohl die Rechtsregierung unter Berlusconi als auch das Mitte-links-Kabinett unter Prodi hatten in den Jahren 2004 und 2007 die italienische Beteiligung an der Entführung zum Staatsgeheimnis erklärt. Deshalb, so die Justiz, hätten sich die Geheimdienstchefs nicht adäquat verteidigen können.
Diese Interpretation verwarf jetzt das Kassationsgericht: Es handle sich in den vorinstanzlichen Urteilen um eine exzessive Auslegung, befand das oberste Gericht, da Staatsgeheimnisse nicht vor der Bestrafung von Verbrechen schützen dürften. Deshalb müssen die beiden Geheimdienstchefs sich nun erneut einem Prozess stellen, in dem ihnen bis zu zwölf Jahre Haft drohen – dies war bereits die Forderung der Staatsanwaltschaft in den Vorinstanzen.
Aus dem scheinbar folgenlosen Urteil der Vorinstanz – die Verurteilten aus den USA Psind allesamt weit weg – wurde jetzt ein überaus brisanter Richterspruch. Denn zum einen kann es gut sein, dass demnächst die italienischen Mittäter zu Strafen verurteilt werden, die sie effektiv absitzen müssen. Zum anderen gerät Italiens Regierung in große Verlegenheit: Auf der Basis des Urteils müsste sie jetzt die Auslieferung der amerikanischen Täter vorantreiben.
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