Gerichtstreit um Verlags-Erbe: Springer vs. Springer
Springer-Witwe Friede muss um ihre Anteile am Axel Springer Verlag fürchten - Enkel Axel Sven prozessiert seit Jahren gegen sie. Am Dienstag fällt das Urteil.
Friede Springer, Witwe des Verlegers Axel Cäsar Springer, muss um ihre Anteile am Axel Springer Verlag fürchten.
Vorgezogener Aprilscherz?
Nein, so ist es tatsächlich.
Am Oberlandesgericht Hamburg wird am Dienstag um 12 Uhr ein Urteil im Zivilprozess Springer gegen Springer gesprochen. Und der Richterspruch könnte das Machtgefüge im Springer-Verlag infrage stellen - wobei allerdings die Möglichkeit besteht, dass der Fall in die Revision vor dem Bundesgerichtshof geht.
Verleger Axel Cäsar Springers Enkel Axel Sven Springer, 41, genannt Aggi, glaubt, nach des Großvaters Tod im September 1985 um den Großteil seines Erbes gebracht worden zu sein - von Friede Springer und dem Testamentsvollstrecker Bernhard Servatius. Axel Sven Springer könnte, wenn er mit seinen Ansprüchen vor dem Oberlandesgericht durchkommt, Anteile von Axel C. Springers Witwe Friede übertragen bekommen. Die ist stellvertretende Vorsitzende des Springer-Aufsichtsrats und kontrolliert mehr als 50 Prozent der Aktien. Ihre Mehrheit steht nun auf dem Spiel.
Der Rechtsstreit weist zurück auf den Tag im Herbst 1985, an dem Axel Springers Erben das Testament eröffnet wurde. Axel Springer soll, bereits todkrank, gegenüber seiner Frau und Servatius den Wunsch geäußert haben, sein Testament zugunsten Friede Springers und zulasten Axel Sven Springers und anderer Nachkommen zu ändern. Das ursprüngliche Testament sehe vor, so eröffnete Servatius nach seinem Tod den Erben, dass Friede Springer 50 Prozent der Verlagsanteile des verstorbenen Verlegers erhalte, Enkel Axel Sven Springer und Tochter Barbara Choremi je 25 Prozent. Das sei aber nicht sein wirklicher letzter Wille gewesen - den habe Axel Springer in besagtem Sechs-Augen-Gespräch geäußert, ihn aber nicht mehr in eine rechtsgültige Form bringen können: Das neue Testament sah 70 Prozent für Friede Springer vor, je 10 Prozent für Springers Kinder Barbara Choremi und Nicolaus Springer und je 5 Prozent für die Enkel Axel Sven und Ariane Springer.
Axel Sven Springer unterschrieb damals, was ihm vorgelegt wurde. Er willigte ein, auf etwa 80 Prozent seiner Erbschaft zu verzichten, ohne eine Entschädigung oder ein Mitspracherecht zu fordern. Allerdings war er, der kurz zuvor auch Opfer einer Entführung geworden war, damals gerade 19 und hatte wohl keine Möglichkeit, sich vor seiner Entscheidung über sein Erbe beraten zu lassen. Vor Gericht wird nun unter anderem hinterfragt, ob bei der Erbenvereinbarung 1985 alles mit rechten Dingen zuging. Sein Anwalt Oliver Heine jedenfalls - freilich kein ganz neutraler Beobachter - nannte die Testamentsvollstreckung im Stern einmal eine der "größten und verwerflichsten Betrugsgeschichten, die in einer Familiendynastie abliefen".
Axel Sven Springer klagt nun seit Jahren. Heute ergeht ein Urteil - und es gibt Beobachter, die ihm diesmal gute Chancen einräumen, den Prozess zu gewinnen. Mathias Döpfner, der Springer-Vorstandschef, dürfte aber wohl darauf hoffen, dass Friede Springer unbeschadet aus dem Prozess kommt: Sie hat ihm einst 2 Prozent der Verlagsanteile verkauft.
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