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Gerichtsmarathon um Airbus

Weiterhin Zweifel

Die Erweiterung des Airbus-Werkes wird zurzeit im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) verhandelt. Dieses hatte im Dezember 2000 den Ausbau im Eilverfahren gestoppt, im Februar 2001 hob das Oberverwaltungsgericht den Baustopp auf. Seit Juni vorigen Jahres wird das Mühlenberger Loch für etwa 650 Millionen Euro auf Kosten der Stadt Hamburg zu Bauland für Airbus gemacht. Jetzt muss erneut das VG in der Hauptsache entscheiden. Ende März hatte die Kammer bereits ihre Rechtsauffassung aus dem Eilverfahren bekräftigt. Es gebe „weiterhin Zweifel“, ob die „Erweiterung eines Werksflughafens zu erlauben“ sei, „dessen unzumutbare Fluglärmemissionen in den Schutzbereich betroffener Nachbarn einwirken“. Der Verhandlungstermin wurde nun auf Ende August verschoben. Inzwischen hat Airbus eine nochmalige Verlängerung der Start- und Landebahn auf 3376 Meter beantragt. Diese würde in das südlich angrenzende Dorf Neuenfelde hineinragen und dessen Zerstörung erfordern. Der Rechtssenat signalisierte, wie nicht anders zu erwarten, Wohlwollen. SMV

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