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Gerichtsentscheid zum RauchverbotRauchzeichen aus Karlsruhe

Am Mittwoch entscheidet das Verfassungsgericht über das Rauchverbot in Kneipen. Vieles deutet darauf hin, dass die Berliner Regelung eingeschränkt wird.

Hoffen auf einen salomonischen Spruch: Raucher und Nichtraucher blicken nach Karlsruhe Bild: DPA

Rauchverbot auf der Kippe

Das Bundesverfassungsgericht will am Mittwoch sein Urteil über die Rechtmäßigkeit des in den meisten Bundesländern - darunter Berlin - geltenden Rauchverbots in Einraumkneipen und Diskotheken verkünden. Der Erste Senat entscheidet über drei Verfassungsbeschwerden von zwei Kneipeninhabern aus Berlin und Tübingen sowie dem Betreiber einer Heilbronner Disco.

Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linkspartei) lehnt sich weit aus dem Fenster. Am Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht über das Rauchverbot - doch anstatt das Urteil abzuwarten, tönt sie bereits jetzt, sie halte das Berliner Gesetz für gerichtsfest. Die jahrelangen Versuche mit freiwilligen Vereinbarungen hätten ihre Wirkung "auf ganzer Linie verfehlt", findet Lompscher. Sie halte das Berliner Gesetz für verfassungsgemäß, "weil Gesundheitsschutz und Freiheitsrechte des Einzelnen sorgsam gegeneinander abgewogen" würden.

Dabei hatte das Verfassungsgericht bei der mündlichen Verhandlung am 11. Juni in Karlsruhe durchaus einige Rauchzeichen abgegeben, die eher in eine andere Richtung deuten. Nach den Worten von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier werde etwa besonders geprüft, ob das Rauchverbot eine "erhebliche Wanderungsbewegungen zulasten der Einraumgaststätten" auslöst.

Denn in Berlin ist das Rauchen in den Nebenräumen einer Kneipe weiter erlaubt. Das benachteiligt jene Wirte, die nur einen Raum haben - wie etwa Sylvia Thimm, Betreiberin der Kneipe Doors in Prenzlauer Berg. Ihre Kneipe ist 36 Quadratmeter groß, eine Trennwand lasse sich nicht ziehen, argumentiert die Wirtin, die mit ihrer Klage nach Karlsruhe gezogen ist. Sie behauptet, mit dem neuen Gesetz würde ihr Umsatz um mindestens die Hälfte einbrechen, denn 70 Prozent ihrer Gäste seien Raucher: "Die wollen keine Yogi-Tees. Die wollen Bier. Und dazu gehört natürlich auch die Zigarette." Thimm sieht ihr Grundrecht der Berufsfreiheit verletzt. Sie wolle ihre unternehmerische Freiheit durchsetzen, über das Rauchen in ihrer Kneipe selbst zu entscheiden. Wenn Gäste bei ihr zur Zigarette greifen, droht der Wirtin seit 1. Juli eine Geldbuße bis 1.000 Euro, die Gäste müssen bis zu 100 Euro zahlen.

Karlsruhe könnte am Mittwoch also entscheiden, dass in kleinen Kneipen mit nur einem Raum künftig geraucht werden darf, damit diese Kneipen gegenüber denen mit mehreren Räumen nicht benachteiligt werden. Dann ist da aber noch das Argument des Arbeitsschutzes: Die Angestellten sollen durch den Rauch nicht geschädigt werden. Das Gericht könnte das Rauchverbot also auch nur für jene Kneipen kippen, die lediglich einen Raum und keine Angestellten haben - Juristen sprechen von "inhabergeführten Einraumgaststätten".

Das Problem mit einer solchen Entscheidung könnte jedoch sein, dass die Abgrenzung zwischen Inhaber und Angestellten manchmal schwierig ist. Der Buchhändler Dussmann hat zum Beispiel schon vor Jahren in die Trickkiste gegriffen, um den Arbeitnehmerschutz auszuhebeln: Damit die Angestellten noch bis 22 Uhr Bücher verkaufen durften, wurden sie massenweise zu Prokuristen befördert.

Der Vizepräsident des Berliner Hotel- und Gaststättenverbandes, Klaus-Dieter Richter, geht davon aus, dass Karlsruhe das Rauchverbot zumindest teilweise kippt. Er kritisiert, dass Wirte schon jetzt bei Verstößen bestraft werden. "Wir hätten uns eine Übergangsregelung bis zum 30. Juli gewünscht", so Richter.

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