Gerichtsentscheid in Meck-Pomm: NPD-Abgeordnete dürfen ins Asylheim
Mecklenburgs Innenminister Caffier legte Abgeordneten der NPD ein Besuchsverbot für die Erstaufnahmestelle auf. Das Landesverfassunsgericht nahm es zurück.
Caffier hatte sein Verbot mit den politischen Ansichten der NPD zur Asylpolitik begründet. Dies sei jedoch nicht mit dem Status eines gewählten Abgeordneten vereinbar, so das Gericht.
Allerdings muss laut der Entscheidung jeder Abgeordnete für sich den Besuch in der Flüchtlingsunterkunft beim Innenminister beantragen. Die NPD-Fraktion sei dafür nicht zuständig. Zudem darf Caffier bestimmen, wann die Besuche stattfinden, und gewisse Auflagen erteilen.
Im August hatte der Innenminister den Besuch abgelehnt, weil dadurch das friedliche Zusammenleben der Flüchtlinge beeinträchtigt werden könnte, da die NPD durch ausländerfeindliche Äußerungen die politische Debatte anheize. Die Situation in der ausgelasteten Unterkunft mit 650 Plätzen sei ohnehin angespannt. Der NPD unterstellte er, mit politischen Provokationen auf dem Rücken der Flüchtlinge Politik machen zu wollen.
Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts sah sich Caffier „bestärkt“, da er einen Besuch der kompletten Fraktion abgelehnt hatte. Bei der Genehmigung der Besuche einzelner Abgeordneten würden nun die Sicherheit und die Persönlichkeitsrechte der Flüchtlinge mit oberster Priorität berücksichtigt, kündigte der Minister in einer Erklärung an.
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