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Gerichtsbeschluss in MünchenAfD darf in den Hofbräukeller

Ein Münchner Wirt wollte eine für Freitag geplante Veranstaltung der AfD in seinen Räumen kurzfristig verhindern. Doch ein Gericht entschied gegen ihn.

Der Wirt hatte wegen eines Petry-Auftritts Sicherheitsbedenken Foto: dpa

München dpa | Der Wirt des Münchner Hofbräukellers muss der AfD seine Räume für eine Parteiveranstaltung am Freitagabend überlassen. Dies hat das Landgericht München am Donnerstag entschieden. Grund sei der Mietvertrag zwischen der Partei und dem Hofbräukeller, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der Wirt hatte die Veranstaltung mit einem Auftritt der AfD-Bundesvorsitzenden Frauke Petry abgesagt. Er begründete dies mit dem Ruf des Hofbräukellers und mit Sicherheitsbedenken. Der AfD-Kreisverband München-Ost reichte daraufhin Klage ein.

Dem Mietvertrag nach sei der Hofbräukeller berechtigt, den Vertrag aus „sachlich gerechtfertigten Gründen“ zu kündigen, sagte ein Sprecher des Landgerichtes. Diese Voraussetzung habe die Zivilkammer in den Sicherheitsbedenken des Wirts jedoch nicht erfüllt gesehen.

„Wir werden keinen Widerspruch einlegen“, sagte der Wirt Friedrich Steinberg am Nachmittag zu der einstweiligen Verfügung. „Der Richter hat so entschieden. Und wir haben ja keine neuen Argumente, die wir vorbringen könnten. Natürlich bin ich traurig, dass der Richter unsere Sicherheitsbedenken nicht sieht.“

Steinberg fürchtet Randale vor dem Wirtshaus und sorgt sich um die Sicherheit seiner Gäste und seines Personals. „Die Parteiveranstaltung selber wird friedlich ablaufen. Wir hatten die AfD auch schon zweimal im Haus.“ Nach dem AfD-Parteitag in Stuttgart sei ihm jedoch klar geworden, dass vielleicht etwas passieren könnte.

Für Freitagabend seien am Veranstaltungsort zwei Demonstrationen mit insgesamt bis zu 70 Teilnehmern angemeldet worden, teilte eine Sprecherin des Kreisverwaltungsreferats mit. Die Polizei werde vor Ort sein und Sicherheitsvorkehrungen treffen, sagte ein Sprecher.

Der Sprecher des bayerischen AfD-Landesverbandes, Petr Bystron, bezeichnete die Gerichtsentscheidung als „schallende Ohrfeige für SPD und CDU“. Denn die beiden Parteien hätten immer wieder versucht, Veranstaltungen der AfD zu verhindern, sagte Bystron.

Der Hofbräukeller im Stadtteil Haidhausen zählt zu den großen Münchner Traditionswirtshäusern – ist aber nicht identisch mit dem berühmten Hofbräuhaus in der Innenstadt.

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2 Kommentare

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  • Ist das der gleiche Hofbräukeller, in dem schon Hitler seine Reden gehalten hat? Da wäre ich allerdings auch um den Ruf besorgt.

    • @9943:

      Nein, das war das (im letzten Satz erwähnte) Hofbräuhaus in der Münchner Altstadt.