■ Gericht: Enteignung bleibt
Berlin (dpa) – Die Chancen Tausender in der früheren DDR enteigneter Grundstückbesitzer auf Rückgabe ihres Bodens sind gesunken: Die Enteignung von Grundstücken in der ehemaligen DDR kann nicht auf verwaltungsgerichtlichem Wege rückgängig gemacht werden. Mit dieser Grundsatzentscheidung wies die 13. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts gestern die Klage zweier Alteigentümer gegen das Land Berlin als „unzulässig“ zurück. (Az.: VG 13 A 383/90)
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