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Gericht verbietet Power-Shopping

KÖLN dpa ■ Das Landgericht Köln hat mit seinem gestrigen Urteil einer Kölner Online-Handelsfirma verboten, weiterhin Mengenrabatte für Gemeinschaftskäufe im Internet zu geben. Die Firma hatte Preisnachlässe für Waren mit der Zahl der Verkäufe gekoppelt. Bei dem so genannten Power-Shopping oder Co-Shopping schließen sich mehrere Leute, die das gleiche Produkt kaufen möchten, zusammen und drücken dadurch den Preis. Die derartige Erhöhung der Verkaufszahlen machen Preisersparnisse von fast 50 Prozent möglich. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs mit Sitz in Frankfurt/Main hatte dagegen geklagt. (Az: 33 O 180/00)

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