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Gericht verbietet Aufruf zum Boykott

■ Naturschützer und Apotheken–Besitzer aus Bochum fühlte sich durch IGBE–Aufruf in seiner Existenz bedroht

Bochum (taz) - Der stellvertretende Bezirksleiter der Industriegewerkschaft Bergbau und Energie (IGBE), Heinz Kulcke, darf nicht mehr zum Boykott der Bergkamener Sonnen Apotheke des Naturschützers Dr. Heinz–Gerdt Büter aufrufen. Bei einer Zuwiderhandlung hat der Gewerkschaftsfunktionär 1.000 DM Bußgeld zu zahlen. Das entschied das Dortmunder Landgericht in der vergangenen Woche. Kulcke hatte in einer Jubilarfeier der Bergbaugewerkschaft zum Boykott all derer aufgerufen, „die die Nordwanderung des Bergbaus boykottieren“. Von dieser mehrfach wiederholten Aussage fühlte sich vor allem der Apotheker und Vorsitzende des „Arbeitskreises Naherholungs– und Landschaftsschutzgebiet Cappenberg“ Hans–Gerdt Büter in seiner Existenz bedroht. Der engagierte Kämpfer gegen die umweltzerstörende Nordwanderung des Ruhrkohle Bergbaus stellte Strafanzeige gegen den Gewerkschafter Kulcke sowie gegen dessen Kollegen Eberhard Grahl, Betriebsratsvorsitzender der Zeche Grimberg, und den Bergwerksdirektor von „Haus Aden“, Franz–Josef Lappe. Auch Lappe und Grahl sollen sich an den Boykottaufrufen beteiligt haben. Die Prozesse gegen die beiden Letzteren stehen noch aus. Das Dortmunder Gericht entschied nun, daß kein Selbständiger an der Spitze einer Bürgerinitiative stehen könnte, wenn er mit Boykottmaßnahmen zu rechnen habe. Die Gewerkschaft hätte ja sicherlich auch kein Verständnis dafür, wenn auf DGB–Veranstaltungen gegen die „Neue Heimat“ aufgerufen werde. Die zahlreichen Prozeßbesucher aus den Reihen der IGBE nahmen das Urteil mit Unwillen auf. risch

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