piwik no script img

Gericht urteilt im BrötchenbelagprozeßKündigung falsch

Zwei angeblich gestohlene Brötchen, dazu zwei Teelöffel Aufstrich: Einer Großbäckerei reichte das zur fristlosen Kündigung zwei ihrer Bäcker. Laut Urteil ist der Rauswurf jedoch unwirksam.

Lust auf Westermann? Ob die erfolgreichen Kläger weiter für ihren Arbeitgeber arbeiten wollen, ist noch offen. Bild: dpa

DORTMUND taz Im Blitzlicht der Fotografen, umringt von Fernsehkameras wirkt Bäcker Benjamin Lassek glücklich: "Nach Berlin hätte ich mit so einem Urteil ich nicht gerechnet", sagt der 26-Jährige. Berlin - für den Angestellten der Großbäckerei Westermann aus Bergkamen im östlichen Ruhrgebiet steht das für den Fall der 50-jährigen "Kaisers"-Kassiererin Barbara "Emmely" E. Die fristlose Kündigung der Betriebsrätin sei rechtens, hatte das Landesarbeitsgericht Berlin Ende Februar geurteilt. Zwei Pfandbons, die ein Kunde zuvor im Laden verloren hatte, soll Barbara E. widerrechtlich zu Geld gemacht haben. Der Wert: 48 und 82 Cent.

Wegen einer ähnlichen Bagatelle wurde auch Lassek - auch er Betriebsrat - schon im September zusammen mit seinem Kollegen Horst Dorkowski fristlos gefeuert. Zwei Brötchen, dazu zwei Teelöffel Brotaufstrich hätten die beiden gestohlen - Westermann-Prokurist Miodrag Zecevic will seine Mitarbeiter auf frischer Tat ertappt haben. Gestern aber entschieden gleich zwei Kammern des Dortmunder Arbeitsgerichts: Beide Kündigungen sind nichtig. Westermann muss die beiden Bäcker weiterbeschäftigen - und den entgangenen Lohn, zusammen etwa 21.000 Euro, nachzahlen.

Denn die beiden Bäcker beteuern ihre Unschuld. Sie hätten den Aufstrich - einen so genannten "Hirtenfladenbelag" aus Öl, Kräutern und Feta-Käse - nicht stehlen, sondern lediglich probieren wollen. Schließlich habe es in der Vergangenheit Beschwerden gehagelt, der Aufstrich sei "überwürzt". Auf eigene Kosten hätten sie dazu Brötchen im betriebseigenen Backshop besorgt, musste selbst Westermann-Anwalt Rudolf Halstrick im Prozess einräumen. Um jeden Preis loswerden wolle die Großbäckerei ihre beiden Bäcker offenbar trotzdem: Auch der Diebstahl einer noch so geringen Menge Aufstrich im Wert von wenigen Cent zerstöre das Vertrauen des Arbeitgebers in seine Beschäftigten und rechtfertige deshalb eine fristlose Kündigung, argumentierte der Arbeitgeber-Anwalt. "Wo setzt man an? Bei einen Cent, bei einem Euro, 1.000 Euro oder mehr", fragt auch die Westermann-Geschäftsleitung in einer Stellungnahme, adressiert an die "liebe Kundin", den "lieben Kunden".

Die Kündigung des Betriebsrats Lassek sei schon aus formalen Gründen nicht rechtskräftig, urteilte dagegen die 2. Kammer des Dortmunder Arbeitsgerichts: Der Betriebsrat sei zur Kündigung seines Mitglieds Lassek nicht ordnungsgemäß gehört worden. Grundsätzlich müsse ein Bäcker seine Produkte aber probieren dürfen, befand der als konservativ geltende Richter Guido Mareck darüber hinaus. Auch Lasseks Kollege Dorkowski darf bei Westermann weiterbacken, entschied die 7. Kammer kurz darauf. Zwar könne der Diebstahl "geringfügiger Vermögensgegenstände des Arbeitgebers" durchaus eine fristlose Kündigung rechtfertigen, so Richterin Regine Westphal. Im konkreten Fall müsse allerdings die lange Beschäftigungsdauer berücksichtigt werden - Dorkowski arbeitet seit 24 Jahren für Westermann.

Dorkowski sei für Westermann sowieso nur ein Baueropfer gewesen, glaubt Manfred Sträter von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Die Großbäckerei habe den unliebsamen Betriebsrat Lassek um jeden Preis loswerden wollen, so der Gewerkschaftssekretär. "Bei Westermann hat das Mobben kritischer Betriebsräte Methode", sagt Sträter. "Das ist jetzt schon der vierte Fall." So würden befristete Verträge kritischer Betriebsräte oft grundlos nicht verlängert.

Westermann-Prokuristin Maja Sophia Zecevic, Tochter des Geschäftsführers Helmut Schulte, dürfte das anders sehen. In Werbebroschüren preist sie ihren "stark in der Region verwurzelten Familienbetrieb". Für den sei "gesellschaftliche Verantwortung traditionell ein wichtiges Thema".

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

33 Kommentare

 / 
  • E
    EinLeser

    Frage der taz:

     

    ""

    Ein Bäckerei-Angestellter konsumierte bei der Arbeit Brotaufstrich im Gegenwert von 50 Cent und wurde fristlos gekündigt. Zu Unrecht, entschieden Richter. Aber gehört solch eine Kleinigkeit überhaupt vor Gericht?

     

    Antwort 1: Ja, es war Diebstahl. ....

    """

     

    Solche Fragen erinnern an das Mittelalter ("Verbrennt Sie!") und erschrecken mein Rechtsempfinden.

     

     

    Liebe TAZ: Was sollen solche Umfragen - wo ist der Mehrwert? An wem ist es, darüber zu urteilen, ob es Diebstahl war oder nicht, oder ob der Rausschmiss zweier Bäcker vor Gericht gehört? Die Gewalt der Rechtsprechung steht der Judikative zu, nicht dem Internet-Zeitungsleser.

     

    Bitte hören Sie auf mit solchen "Umfragen"! Lösen Sie sich von diesem dummen Trend, der in den Internet-Zeitungen Mode geworden ist.

  • E
    EinBeobachter

    Aus: http://www.onlinebackshop.de/scripts/show.aspx?content=/shop/home/ueberuns/filialen

     

     

    "Bei Westermann dürfen Sie näher kommen, denn Westermann ist offen, familiär und verbindlich. Das begründet intensive, menschliche Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und Kollegen. So schaffen wir Zugehörigkeit - Tag für Tag."

  • SW
    Stefan Wössner

    Deutsche Grammatikkontrolle:

    "Einer Großbäckerei reichte das zur fristlosen Kündigung 'zwei' ihrer Bäcker."

    Das falsche Wort ist in einzelnen "Gänsefüßchen"

  • CF
    Caterin Fülster-Braun

    Cent Beträge sind ein Diebstahl der die Existenz gefährdet, Millionen sind ein Kavaliersdelikt.

  • LF
    le fuet

    Frau Zecevic wird in ihrem Marketing-Seminar bei der IHK schon gelernt haben, wie man das dumme Volk richtig bescheißt. Von wegen "Verantwortung".

  • MB
    Marlis Büsching

    Was ist denn ein Baueropfer? Wird hier etwa ein Joghurt der Firma Bauer geopfert?

     

    Suche jorunalistische Tätigkeit in Sachen Korrekturlesen...

  • E
    ekelpaket

    Pfui-bah!

     

    Diese Großindustriellen! Dass die auch nie den Mund voll genug bekommen können, ekelig ist das.

    Und die wollen gesellschaftliche Verantwortung tragen? Da sage ich, muss eine gesellschaftliche Revolution her!

     

    Diese Menschenschinder. Und überhaupt...!

  • AR
    A.S. Reyntjes

    Der Bäcker - ein fröhlicher Geber (wie in der Bibel angezeigt)? - Oder der Jurist ein fröhlicher Geber!?

     

    Paulus (in 2 Kor 9,7): "Einen fröhlichen Spender hat Gott lieb."

  • A
    Amos

    Diesen Erbärmlichkeiten in Person, die heute aus geringfügigen Anlässen ihren Mitarbeitern kündigen,

    sollte man mal auf die Finger fühlen und erfahren

    wollen wie sie eigentlich zu dem großen Kapital gekommen sind. Ich glaube, da würde der Fiskus noch

    eine Menge einnehmen. Aber ist man erst mal oben,

    fragt niemand mehr wie man dort angelangt ist.

  • WS
    Winfried Schneider

    Na ja, aus formalen Gründen. - Ich wünschte mir, solch haarsträubende Maßlosigkeiten wie kürzlich in Berlin und jetzt in Bergkamen würden mit Pauken und Trompeten abgeschmettert! Nicht nur, dass jede Verhältnismäßigkeit fehlt, nein, beide Fälle stinken regelrecht nach Missbrauch! Nach dem Berliner Urteil war ich völlig sprachlos. Auch jetzt bin ich noch wütend. Eigentlich gehört solcher Unfug, damit er unterbleibt, so richtig knackig strafbewehrt. Ich meine das Tricksen und Vorschieben falscher Gründe. Doch das ist wohl Wunschdenken.

  • J
    Jürgen

    Da hat bei Westermann wohl jemand vergessen vorher die Marketing-Abteilung um Rat zu fragen.

    Ich hoffe die Kundschaft wird die gerechte Strafe vollziehen.

  • E
    EinLeser

    Frage der taz:

     

    ""

    Ein Bäckerei-Angestellter konsumierte bei der Arbeit Brotaufstrich im Gegenwert von 50 Cent und wurde fristlos gekündigt. Zu Unrecht, entschieden Richter. Aber gehört solch eine Kleinigkeit überhaupt vor Gericht?

     

    Antwort 1: Ja, es war Diebstahl. ....

    """

     

    Solche Fragen erinnern an das Mittelalter ("Verbrennt Sie!") und erschrecken mein Rechtsempfinden.

     

     

    Liebe TAZ: Was sollen solche Umfragen - wo ist der Mehrwert? An wem ist es, darüber zu urteilen, ob es Diebstahl war oder nicht, oder ob der Rausschmiss zweier Bäcker vor Gericht gehört? Die Gewalt der Rechtsprechung steht der Judikative zu, nicht dem Internet-Zeitungsleser.

     

    Bitte hören Sie auf mit solchen "Umfragen"! Lösen Sie sich von diesem dummen Trend, der in den Internet-Zeitungen Mode geworden ist.

  • E
    EinBeobachter

    Aus: http://www.onlinebackshop.de/scripts/show.aspx?content=/shop/home/ueberuns/filialen

     

     

    "Bei Westermann dürfen Sie näher kommen, denn Westermann ist offen, familiär und verbindlich. Das begründet intensive, menschliche Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und Kollegen. So schaffen wir Zugehörigkeit - Tag für Tag."

  • SW
    Stefan Wössner

    Deutsche Grammatikkontrolle:

    "Einer Großbäckerei reichte das zur fristlosen Kündigung 'zwei' ihrer Bäcker."

    Das falsche Wort ist in einzelnen "Gänsefüßchen"

  • CF
    Caterin Fülster-Braun

    Cent Beträge sind ein Diebstahl der die Existenz gefährdet, Millionen sind ein Kavaliersdelikt.

  • LF
    le fuet

    Frau Zecevic wird in ihrem Marketing-Seminar bei der IHK schon gelernt haben, wie man das dumme Volk richtig bescheißt. Von wegen "Verantwortung".

  • MB
    Marlis Büsching

    Was ist denn ein Baueropfer? Wird hier etwa ein Joghurt der Firma Bauer geopfert?

     

    Suche jorunalistische Tätigkeit in Sachen Korrekturlesen...

  • E
    ekelpaket

    Pfui-bah!

     

    Diese Großindustriellen! Dass die auch nie den Mund voll genug bekommen können, ekelig ist das.

    Und die wollen gesellschaftliche Verantwortung tragen? Da sage ich, muss eine gesellschaftliche Revolution her!

     

    Diese Menschenschinder. Und überhaupt...!

  • AR
    A.S. Reyntjes

    Der Bäcker - ein fröhlicher Geber (wie in der Bibel angezeigt)? - Oder der Jurist ein fröhlicher Geber!?

     

    Paulus (in 2 Kor 9,7): "Einen fröhlichen Spender hat Gott lieb."

  • A
    Amos

    Diesen Erbärmlichkeiten in Person, die heute aus geringfügigen Anlässen ihren Mitarbeitern kündigen,

    sollte man mal auf die Finger fühlen und erfahren

    wollen wie sie eigentlich zu dem großen Kapital gekommen sind. Ich glaube, da würde der Fiskus noch

    eine Menge einnehmen. Aber ist man erst mal oben,

    fragt niemand mehr wie man dort angelangt ist.

  • WS
    Winfried Schneider

    Na ja, aus formalen Gründen. - Ich wünschte mir, solch haarsträubende Maßlosigkeiten wie kürzlich in Berlin und jetzt in Bergkamen würden mit Pauken und Trompeten abgeschmettert! Nicht nur, dass jede Verhältnismäßigkeit fehlt, nein, beide Fälle stinken regelrecht nach Missbrauch! Nach dem Berliner Urteil war ich völlig sprachlos. Auch jetzt bin ich noch wütend. Eigentlich gehört solcher Unfug, damit er unterbleibt, so richtig knackig strafbewehrt. Ich meine das Tricksen und Vorschieben falscher Gründe. Doch das ist wohl Wunschdenken.

  • J
    Jürgen

    Da hat bei Westermann wohl jemand vergessen vorher die Marketing-Abteilung um Rat zu fragen.

    Ich hoffe die Kundschaft wird die gerechte Strafe vollziehen.

  • E
    EinLeser

    Frage der taz:

     

    ""

    Ein Bäckerei-Angestellter konsumierte bei der Arbeit Brotaufstrich im Gegenwert von 50 Cent und wurde fristlos gekündigt. Zu Unrecht, entschieden Richter. Aber gehört solch eine Kleinigkeit überhaupt vor Gericht?

     

    Antwort 1: Ja, es war Diebstahl. ....

    """

     

    Solche Fragen erinnern an das Mittelalter ("Verbrennt Sie!") und erschrecken mein Rechtsempfinden.

     

     

    Liebe TAZ: Was sollen solche Umfragen - wo ist der Mehrwert? An wem ist es, darüber zu urteilen, ob es Diebstahl war oder nicht, oder ob der Rausschmiss zweier Bäcker vor Gericht gehört? Die Gewalt der Rechtsprechung steht der Judikative zu, nicht dem Internet-Zeitungsleser.

     

    Bitte hören Sie auf mit solchen "Umfragen"! Lösen Sie sich von diesem dummen Trend, der in den Internet-Zeitungen Mode geworden ist.

  • E
    EinBeobachter

    Aus: http://www.onlinebackshop.de/scripts/show.aspx?content=/shop/home/ueberuns/filialen

     

     

    "Bei Westermann dürfen Sie näher kommen, denn Westermann ist offen, familiär und verbindlich. Das begründet intensive, menschliche Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und Kollegen. So schaffen wir Zugehörigkeit - Tag für Tag."

  • SW
    Stefan Wössner

    Deutsche Grammatikkontrolle:

    "Einer Großbäckerei reichte das zur fristlosen Kündigung 'zwei' ihrer Bäcker."

    Das falsche Wort ist in einzelnen "Gänsefüßchen"

  • CF
    Caterin Fülster-Braun

    Cent Beträge sind ein Diebstahl der die Existenz gefährdet, Millionen sind ein Kavaliersdelikt.

  • LF
    le fuet

    Frau Zecevic wird in ihrem Marketing-Seminar bei der IHK schon gelernt haben, wie man das dumme Volk richtig bescheißt. Von wegen "Verantwortung".

  • MB
    Marlis Büsching

    Was ist denn ein Baueropfer? Wird hier etwa ein Joghurt der Firma Bauer geopfert?

     

    Suche jorunalistische Tätigkeit in Sachen Korrekturlesen...

  • E
    ekelpaket

    Pfui-bah!

     

    Diese Großindustriellen! Dass die auch nie den Mund voll genug bekommen können, ekelig ist das.

    Und die wollen gesellschaftliche Verantwortung tragen? Da sage ich, muss eine gesellschaftliche Revolution her!

     

    Diese Menschenschinder. Und überhaupt...!

  • AR
    A.S. Reyntjes

    Der Bäcker - ein fröhlicher Geber (wie in der Bibel angezeigt)? - Oder der Jurist ein fröhlicher Geber!?

     

    Paulus (in 2 Kor 9,7): "Einen fröhlichen Spender hat Gott lieb."

  • A
    Amos

    Diesen Erbärmlichkeiten in Person, die heute aus geringfügigen Anlässen ihren Mitarbeitern kündigen,

    sollte man mal auf die Finger fühlen und erfahren

    wollen wie sie eigentlich zu dem großen Kapital gekommen sind. Ich glaube, da würde der Fiskus noch

    eine Menge einnehmen. Aber ist man erst mal oben,

    fragt niemand mehr wie man dort angelangt ist.

  • WS
    Winfried Schneider

    Na ja, aus formalen Gründen. - Ich wünschte mir, solch haarsträubende Maßlosigkeiten wie kürzlich in Berlin und jetzt in Bergkamen würden mit Pauken und Trompeten abgeschmettert! Nicht nur, dass jede Verhältnismäßigkeit fehlt, nein, beide Fälle stinken regelrecht nach Missbrauch! Nach dem Berliner Urteil war ich völlig sprachlos. Auch jetzt bin ich noch wütend. Eigentlich gehört solcher Unfug, damit er unterbleibt, so richtig knackig strafbewehrt. Ich meine das Tricksen und Vorschieben falscher Gründe. Doch das ist wohl Wunschdenken.

  • J
    Jürgen

    Da hat bei Westermann wohl jemand vergessen vorher die Marketing-Abteilung um Rat zu fragen.

    Ich hoffe die Kundschaft wird die gerechte Strafe vollziehen.