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Gericht stoppt Mainhausen

Frankfurt (taz) - Im Prozeß um die Giftmülldeponie in Mainhausen hat das Verwaltungsgericht in Darmstadt am Freitag das Urteil des Kasseler Verwaltungsgerichtshofes vom Oktober dieses Jahres bestätigt. Wesentliche Regelungen im Planfeststellungsbeschluß zur Deponie, wie „die Baupläne und -beschreibungen“ sowie „wichtige Einzelheiten der Anlagenplanung“ fehlten. Über eine derartige Anlage dürfe aber nur entschieden werden, wenn diese „Einzelheiten den entscheidenden Behörden“ bekannt sind. Da das Grundrecht auch einen „effektiven Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschlüsse“ garantiere, habe man den Klagen stattgeben müssen. Zudem lasse die abschließende Bewertung der Sachverständigen–Kommission den Schluß zu, daß Mainhausen keinesfalls ein sicherer Deponie– Standort sei. Nach Meinung des Kreisvorsitzenden der Grünen Klein ist die Deponie „faktisch für die nächsten fünf Jahre gestoppt“. MB

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