Gericht schaltet Jan Lerch ab

Der Abendschau-Moderator scheitert vor Arbeitsgericht damit, sich wieder auf den Dienstplan setzen zu lassen

Jan Lerch wurde ausradiert. Die Chefsekretärin von Redaktionsleiter Peter Laubenthal löschte mit Hilfe eines Radiergummis seinen Namen vom Dienstplan der Abendschau-Moderatoren. Mit einer einstweiligen Verfügung hatte Lerch versucht, sich gerichtlich wieder auf den Plan setzen zu lassen – am Arbeitsgericht Berlin ist er damit gestern in erster Instanz gescheitert.

Lerch wird demzufolge nicht, wie ursprünglich geplant, 16-mal im Januar die abendliche Nachrichtensendung im Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) moderieren. „Ich gebe mich noch nicht geschlagen. Wir werden nun versuchen, das senderintern zu regeln“, sagte Lerch der taz. Zudem will der Moderator in Berufung gehen.

Lerch, der seit zwölf Jahren als freier Mitarbeiter beim RBB arbeitet, hat bisher seine einstweilige Verfügung gegen seinen Arbeitgeber nicht durchbekommen. Das Ergebnis des Prozesses, geht weit über den Fall Lerch hinaus, denn es stellt sich die Frage: Was sind die Rechte eines so genannten festen Freien in der Medienbranche?

Für diese Rechte hat sich Lerch als Sprecher der Mitarbeitervereinigung RBBpro eingesetzt – und darüber ist er gestolpert. Der Moderator hatte sich mit verschiedenen RBBpro-Aktionen bei den Senderchefs unbeliebt gemacht. Fernsehchefredakteurin Petra Lidschreiber teilte ihm vor drei Wochen mit, dass sein Rahmenvertrag nicht verlängert würde. Weil der am 31. Dezember ausläuft, musste Lerch vom Dienstplan verschwinden.

In der Verhandlung ging es in epischer Breite darum, ob und wann der Dienstplaneintrag als eine Art Einzelvertrag zwischen Lerch und dem RBB zu werten ist. Das war das „heiße Feld“, wie es die Richterin nannte. Fest steht, die Chefsekretärin hatte Lerch am 29. November für 16 Januarabende in den Plan eingetragen.

Für den Moderator stand nach langjähriger Erfahrung damit fest, dass er arbeiten würde. Eine erste eidesstaatliche Erklärung der Sekretärin bestätigt das. Der RBB-Anwalt wies darauf hin, dass Lerch nur mit „Bleistift“ eingetragen wurde. Der Redaktionsleiter müsse den Dienstplan jeweils absegnen, die Einteilung der Moderatoren sei schließlich Teil der „Programmgestaltung“. Das dürfte nicht in den Aufgabenbereich einer Sekretärin fallen.

In einer zweiten eidesstaatlichen Erklärung, um die der RBB die Sekretärin gebeten hatte, geht hervor, dass der Plan nach den handschriftlichen Eintragungen einen weiteren Dienstweg unternimmt: die Daten werden in eine Excel-Datei übertragen und dann als Ausdruck in das Großraumbüro gehängt. Nach Lesart des RBB ist der Plan erst dann offiziell. Dieses Kleinklein hat Lerch verloren. In der Revision wird jedoch wohl auch die Frage aufkommen, ob Lerch nicht in seiner RBBpro-Position geschützt werden müsste.

SASCHA TEGTMEIER