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■ TelegrammGericht rügt Durchsuchung von Redaktionen

Bremen (AP) – Das Bremer Landgericht hat die von der Staatsanwaltschaft angeordneten Durchsuchungen in Redaktionen von Lokalzeitungen und Sendern gerügt. „Die Argumente gegen die Verhältnismäßigkeit der gewählten Zwangsmittel überwiegen“, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Redaktionen waren durchsucht worden, um einer undichten Stelle im Landesrechnungshof auf die Spur zu kommen.

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