: Gericht lehnt Reform ab
■ Alte Schreibregeln gelten vorerst weiter
Hannover. Die Gegner der Rechtschreibreform haben am Montag einen Erfolg verbucht. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte als zweites Gericht in der Hauptsache die Einführung der Reform ab. Es gab damit der Klage einer Oldenburger Mutter statt, die nicht wollte, daß ihre achtjährige Tochter nach den neuen Regeln unterrichtet wird. Die gesetzliche Grundlage für einen so weitgehenden Eingriff in das bisherige Sprachgefüge fehle (AZ: & A 4317/97), bestätigten die Richter. Das Land will Berufung einlegen. Bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung, die noch vor dem Bundesverfassungsgericht ansteht, werde in Niedersachsen nach den alten Regeln unterrichtet, erklärte das Ministerium. dpa/taz
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