: Gericht gegen Fassadenpolitik
Düsseldorf (ap) - Spruchbänder mit politischen Parolen haben nach Ansicht des Berliner Kammergerichts an Hausfassaden nichts zu suchen. Jeder Wohnungseigentümer habe ein Recht darauf, daß das Gesamtbild einer Wohnanlage die für Wohnbereiche üblichen Grundsätze politischer Befriedung und Neutralität wahre. Den Wohnungseigentümern, die ihre Meinung unter Verwendung des Gemeinschaftseigentums und unter Benutzung ihrer zufällig zur Straße hin gelegenen Wohnung frei äußern wollten, stünden andere Wohnungseigentümer gegenüber, die in ihrem verfassungsrechtlich verbürgten Eigentumsrecht betroffen sein könnten. (Az.: 24 W 4716/87)
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen