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Gericht gegen Fassadenpolitik

Düsseldorf (ap) - Spruchbänder mit politischen Parolen haben nach Ansicht des Berliner Kammergerichts an Hausfassaden nichts zu suchen. Jeder Wohnungseigentümer habe ein Recht darauf, daß das Gesamtbild einer Wohnanlage die für Wohnbereiche üblichen Grundsätze politischer Befriedung und Neutralität wahre. Den Wohnungseigentümern, die ihre Meinung unter Verwendung des Gemeinschaftseigentums und unter Benutzung ihrer zufällig zur Straße hin gelegenen Wohnung frei äußern wollten, stünden andere Wohnungseigentümer gegenüber, die in ihrem verfassungsrechtlich verbürgten Eigentumsrecht betroffen sein könnten. (Az.: 24 W 4716/87)

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