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Gericht erlaubt Zigarre auf dem Balkon

Bonn (dpa) – Auf dem eigenen Balkon darf man sich grundsätzlich eine Zigarre anzünden, auch wenn es den Nachbarn stört. Dies entschied das Bonner Amtsgericht. Eine Frau war vor Gericht gezogen, weil sie sich durch den Tabakqualm ihres rauchenden Nachbarn gestört fühlte. Der Nachbar, der aus Rücksicht auf seine lungenkranke Ehefrau stets im Freien raucht, berief sich auf den Artikel 2 des Grundgesetzes, auf das Recht der Handlungsfreiheit. Auf seinem Balkon könne er tun und lassen, was er wolle. (Az.: 6 C 510/98)

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