■ Am Rande: Gericht begrenzt Anwohnerparkzonen
Kassel (dpa) – Städte dürfen nicht ganze Viertel zu Anwohnerparkzonen erklären. Das entschied der hessische Verwaltungsgerichtshof gestern. Er erklärte damit die Parkregelung im Wiesbadener „Dichterviertel“ für unrechtmäßig. Die Regelung privilegiere die ortsansässigen gegenüber den ortsfremden Verkehrsteilnehmern. Eine Pendlerin, die in dem Viertel arbeitet, hatte geklagt.
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