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Gericht ärgert Microsoft

BERLIN taz ■ Der Softwarehersteller Microsoft hat am Freitag eine empfindliche Schlappe einstecken müssen: Der Bundesgerichtshof (BGH) gab einem Computerhändler Recht, der so genannte OEM-Software ohne die zugehörige Hardware verkauft hatte. Microsoft war der Ansicht, dass man sein Einverständnis zur Verbreitung des Programms nur unter der Bedingung erteilt habe, dass es zusammen mit einem neuen Computer verkauft wird. Der BGH stellte sich dagegen auf den Standpunkt, dass das Verbreitungsrecht mit dem ersten Verkauf „erschöpft“ sei. Danach könne der Hersteller keinen Einfluss mehr auf den Weiterverkauf nehmen.

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