piwik no script img

Gericht: Werbung mit Ost-Mark-Kurs verboten

Das Landgericht hat einem Textilunternehmen untersagt, mit dem Versprechen zu werben, beim Warenkauf einen günstigen Ost-Mark-Kurs zu akzeptieren. Die Firma hatte in Anzeigen Besucher aus der DDR mit der Ankündigung umworben, 30 Prozent des Kaufpreises für Textilien in Ost-Mark zum Kurs von eins zu eins in Zahlung zu nehmen. Gegen diese Werbeaktion hatte eine „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs“ eine einstweilige Verfügung beantragt. Die Richter sahen in der Ankündigung einen Verstoß gegen das Rabattgesetz. Bei einem Umtauschkurs von eins zu zehn beinhalte sie eine Rabattgewährung von 27 Prozent des Kaufpreises. Diese liege damit wesentlich über den zulässigen drei Prozent.

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen