: Gericht: Kurden werden verfolgt
Gericht: Kurden werden verfolgt
In der Türkei unterliegen Kurden aus den Ausnahmezustandsgebieten einer Gruppenverfolgung. Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig in Göttingen festgestellt. Es gab damit einer Kurdin Recht, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrages geklagt hatte, weil davon auszugehen sei, daß „allen Kurden in den Ausnahmezustandsprovinzen politische Verfolgung unter dem Aspekt der Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit“ drohe. taz
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen