: Gericht: Kurden werden verfolgt
Gericht: Kurden werden verfolgt
In der Türkei unterliegen Kurden aus den Ausnahmezustandsgebieten einer Gruppenverfolgung. Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig in Göttingen festgestellt. Es gab damit einer Kurdin Recht, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrages geklagt hatte, weil davon auszugehen sei, daß „allen Kurden in den Ausnahmezustandsprovinzen politische Verfolgung unter dem Aspekt der Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit“ drohe. taz
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen