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■ Am RandeGericht: Kritik an Firma per Computer zulässig

Kassel (dpa) – Betriebsräte dürfen über firmeninterne Computernetze den Arbeitgeber kritisieren. Das Landesarbeitsgericht Hamburg entschied, daß dies auch dann keinen Kündigungsgrund darstelle, wenn die Kritik provozierend sei und Unruhe im Betrieb auslöse. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ende allerdings bei Beleidigung der Firmenleitung (Az.: TaBV 10/95).

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