Geplante Verfassungsänderung in Ungarn: Rechte gönnen Rechtem kein Recht
Der Premier wollte das Grundgesetz ändern, damit Ungarn sich nicht an EU-Quoten für Asylsuchende halten muss. Ausgerechnet die Jobbik-Partei ließ ihn abblitzen.
Die Zustimmungsquote lag aber nur bei 65,8 Prozent. Damit wurde die für Grundgesetzänderungen vorgeschriebene Zweidrittelmehrheit um zwei Stimmen verfehlt. Die Opposition hatte die Abstimmung boykottiert.
Die Verfassungsnovelle hätte vorgeschrieben, dass die Ansiedlung von Nicht-EU-Ausländern nur nach ungarischen Gesetzen erfolgen darf. Die EU-Quoten hätte dies aber nach Ansicht von Experten nicht betroffen, weil diese nicht von „Ansiedlungen“ sprechen, sondern Asylsuchende über die Mitgliedstaaten verteilen. Die Asylverfahren führt jedes Land gemäß seinen eigenen Gesetzen durch.
Der Regierungschef hatte erklärt, mit der Novelle solle das Ergebnis der Volksbefragung vom 2. Oktober gewürdigt werden. Damals hatten zwar mehr als 98 Prozent der Teilnehmer des Referendums die von der EU geplanten Quoten abgelehnt. Die Abstimmung war allerdings ungültig, weil sich nur 40 Prozent der Wahlberechtigten daran beteiligten.
Die von Orban ins Spiel gebrachte Verfassungsänderung hätte mit den Stimmen der rechtsextremen Jobbik-Partei gebilligt werden können. Jobbik-Chef Gabor Vona machte jedoch die Zustimmung seiner Fraktion davon abhängig, dass die Orban-Regierung jene Regelung abschafft, die es reichen Nicht-EU-Ausländern ermöglicht, sich das Niederlassungsrecht in Ungarn zu erkaufen. Orban wollte sich aber darauf nicht einlassen.
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