: Gen-Tech genehmigt
■ Hochsicherheits-Labors an der Bremer Universität
Der gentechnischen Forschung an der Bremer Universität unter der höchsten in Deutschland zur Zeit praktizierten Sicherheitsstufe steht nichts mehr im Weg. Nachdem der Krankenpfleger Gerrit Guit gestern auf eine Klage gegen die Zurückweisung seines Widerspruchs gegen die neuen Gentechnik-Labors verzichtet hat, ist die Genehmigung der Gesundheitssenatorin rechtskräftig.
Unter Regie der ProfessorInnen Vallbracht, Thomssen und Wackernagel soll nach dem Bau der neuen Labors insbesondere das Verhalten von HIV- und Hepatitis- A-Viren untersucht werden. Dabei sollen die Viren allerdings nicht gentechnisch verändert, sondern ihre Erbteile in andere Bakterien eingebaut und dort zu Forschungszwekken vermehrt werden.
In insgesamt drei umfangreichen Genehmigungen wird der Bremer Universität nun der Betrieb von genau beschriebenen Labors der Sicherheitsstufen zwei und drei gestattet. Vier, die höchste der gesetzlich festgelegten Sicherheitsstufen, ist in Deutschland bisher noch nirgendwo genehmigt worden. Außer dem Krankenpfelger Guit hatte noch ein Bremer Anwaltsbüro im Auftrag von vier Einzelpersonen Widerspruch gegen die Bremer Genehmigungen erhoben, diesen nach Akteneinsicht allerdings wieder zurückgezogen. So hatte Guit drei Tage lang im Einzelstudium die umfangreichen Genehmigungsunterlagen geprüft und zahlreiche Mängel beklagt.
Insbesondere hatte er dabei auf die mangelnde Absicherung der geplanten Labors gegen äußere Gefahren vom Flugzeugabsturz bis zum Großfeuer hingewiesen. „Die Universität Bremen liegt jedenfalls nicht im Nahbereich eines Flughafens, so daß insoweit eine Notfallplanung hinsichtlich möglicher Flugzeugabstürze nicht erforderlich erscheint“, heißt es dazu in der behördlichen Ablehung seines Widerspruchs. Ansonsten sei mit „organisatorischen Schutzmaßnahmen“ die Gefahr durch „Brände, Stromausfall, Leckagen, Explosionen, Erschütterungen“ minimiert.
Auch die zuständigen Behörden anderer Senatsressorts – einschließlich das des grünen Umweltsenators Fücks – hatten keine Bedenken gegen die Genehmigung erhoben. Da somit alle Voraussetzungen vorgelegen hätten, habe man eine Genehmigung erteilen müssen, so die federführende Gesundheitssenatorin.
Auch die Tatsache, daß Guit bei seinem Aktenstudium auf einen ganzen Papierberg stieß, der in englischer Sprache verfaßt war, konnte daran nichts mehr ändern. Dabei habe es sich nämlich nicht um Teile der Genehmigung, sondern lediglich um ergänzende Anlagen gehandelt, so der Ablehnungsbescheid zu Guits Widerspruch. Immerhin hatte dieser Kritikpunkt auch das einzige Lob des niederländischen Bremers provoziert. „Ausrücklich positiv möchte ich bemerken“, schrieb er in seinem Widerspruch, „daß Sie keine Unterlagen in Japanisch oder Chinesisch beigelgt haben.“ Ase
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