: Gen-Lebensmittel im Zweifel kennzeichnen
Brüssel (dpa) – Die EU-Kommission hat am Mittwoch in Brüssel einen leicht veränderten Vorschlag zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel gemacht: Immer dann soll ein Nahrungsmittel gekennzeichnet werden, wenn in ihm gentechnisch verändertes Erbmaterial enthalten ist oder gentechisch veränderte Proteine nachgewiesen werden können. Auf dem Etikett muß in solchen Fällen deutlich sichtbar der Hinweis: „Hergestellt aus gentechnisch verändertem Mais/Soja“ stehen. Falls nicht sicher ist und nicht ausgeschlossen werden kann, daß die verwendeten Mais- und Sojabestandteile gentechnisch verändert sind, muß nach dem Vorschlag der Hinweis: „Kann aus gentechnisch verändertem Mais/ Soja hergestellt sein“ erscheinen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen