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Gen-Lebensmittel im Zweifel kennzeichnen

Brüssel (dpa) – Die EU-Kommission hat am Mittwoch in Brüssel einen leicht veränderten Vorschlag zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel gemacht: Immer dann soll ein Nahrungsmittel gekennzeichnet werden, wenn in ihm gentechnisch verändertes Erbmaterial enthalten ist oder gentechisch veränderte Proteine nachgewiesen werden können. Auf dem Etikett muß in solchen Fällen deutlich sichtbar der Hinweis: „Hergestellt aus gentechnisch verändertem Mais/Soja“ stehen. Falls nicht sicher ist und nicht ausgeschlossen werden kann, daß die verwendeten Mais- und Sojabestandteile gentechnisch verändert sind, muß nach dem Vorschlag der Hinweis: „Kann aus gentechnisch verändertem Mais/ Soja hergestellt sein“ erscheinen.

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