: Gemeinsames Sorgerecht auch in wilder Ehe
■ Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte unverheirateter Paare/ Korrektur des Familienrechts
Karlsruhe/Berlin (ap/taz) — Eltern ohne Trauschein haben Verbündete in roter Robe gefunden: Die höchsten deutschen Richter entschieden, daß ihnen das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind nicht länger verwehrt wird. Mit diesem gestern veröffentlichten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte unverheirateter Paare deutlich gestärkt. Es gilt allerdings nur für die Fälle, in denen Vater und Mutter mit dem Kind zusammenleben und das Kindeswohl nicht beeinträchtigt wird.
Das Karlsruher Urteil verpflichtet zur Korrektur des Familienrechts. Darin ist seit 1969 geregelt, daß nichteheliche Kinder auf Antrag des Vaters und — bei Minderjährigen — mit Zustimmung der Mutter für ehelich erklärt werden können. Das Kind wird dann gegenüber dem Vater erbberechtigt und erhält dessen Namen. Das Sorgerecht ging dabei allein auf den Vater über. Dieser Verlust des Sorgerechts für die Mutter sei grundgesetzwidrig, befanden die Richter. SEITE 2
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen