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Archiv-Artikel

NEUSEELÄNDER WEDELT MIT SELTENEM KANINCHEN Gemeiner Ohrengrapscher verurteilt

WELLINGTON afp/taz | Ein 53-jähriger Neuseeländer muss eine Geldstrafe von umgerechnet 270 Euro zahlen, weil er ein Kaninchen an den Ohren gepackt und mit ihm vor mehreren Passanten herumgewedelt hat. Ein Richter in Auckland brummte dem Tierquäler am Dienstag außerdem eine sechsmonatige Bewährungsstrafe wegen Beamtenbeleidigung auf. Der Angeklagte hatte nach dem Hasen-Vorfall im Februar einen Polizisten bespuckt. Vor der Tat hatte er sich mit Brennspiritus betrunken. Der Ohrengrapscher gab dagegen an, zu dem Kaninchen eine enge Beziehung gepflegt zu haben. Er habe nur den Menschen in Auckland, die noch nie einen Hasen gesehen hätten, solch ein Tier zeigen wollen. Die „versehentliche“ Spuckattacke rechtfertigte er mit einer Lungenerkrankung. Wie das arme Kaninchen die ganze Sache verkraftet hat, ist nicht bekannt.