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Gelogen

Auf den verfassungswidrigen Meldregisterabgleich bei der Volkszählung 1987 hat gestern die Datenschutzexpertin und AL -Abgeordnete Lena Schraut hingewiesen. Schraut bezog sich auf den Jahresbericht des Datenschutzbeauftragten, in dem von 1.500 Auskünften aus dem Melderegister an das Statistische Landesamt die Rede ist, und davon, daß sie nicht protokolliert worden seien. „Da Anfragen von Behörden an das Melderegister protokolliert werden müssen, war damit der verfassungswidrige Melderegisterabgleich erfolgt“, erklärte Schraut. Der Innensenat, der im vergangenen Jahr anderes behauptet habe, „hat Presse und Datenschutzbeauftragte belogen“, erklärte Frau Schraut.

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