■ Am Rande: Geldstrafen für gefälschten Bericht
Tokio (dpa) – Über 18 Monate nach dem Nuklearunfall im japanischen Schnellen Brüter „Monju“ hat ein örtliches Gericht in der Provinz Fukui wegen der Fälschung des Unfallberichts am Dienstag die staatliche Betreibergesellschaft, die Power Reactor and Nuclear Fuel Development Corp., zu einer Geldstrafe von 200.000 Yen (derzeit rund 3.100 Mark) verurteilt. Die Mitarbeiter hatten das Ausmaß des schweren Unglücks am 8. Dezember 1995 mit dem Sodiumleck in einer Kühlanlage des Schnellen Brüters in Tsuruga an der Japanischen See vertuscht. Der Reaktor ist seit dem Unglück stillgelegt.
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