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Geldstrafe wegen Volksverhetzung

Wegen Schändung des jüdischen Mahnmals an der Putlitzbrücke in Tiergarten hat das zuständige Amtsgericht einen 25jährigen Küchenhelfer aus Frankreich gestern zu einer Geldstrafe von 3.120 Mark verurteilt. Er wurde der Volksverhetzung, Beleidigung, der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und der gemeinschädlichen Sachbeschädigung für schuldig befunden. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte das Denkmal mit Kot beworfen, um das Andenken der Ermordeten zu schänden.