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Geldstrafe für Frau Kopp gefordert

Lausanne (afp) - Im Prozeß gegen die ehemalige Schweizer Justizministerin Elisabeth Kopp wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses hat der Staatsanwalt vor dem Bundesstrafgericht in Lausanne eine Geldstrafe von 8.000 Schweizer Franken beantragt. Es handle sich um einen schweren Fall von Verletzung des Amtsgeheimnisses. Die Angeklagte habe aus „Egoismus, Privatinteresse und nicht im Interesse des Staates“ gehandelt, als sie am 27. Oktober 1988 ihren Mann darüber informiert hatte, daß die Firma Shakrarchi Trading AG, deren Verwaltungsrat er angehörte, verdächtigt werde, in das Waschen von Drogengeldern verwickelt zu sein.

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