: Geldspritze für den Berliner Wahlkampf
■ AL und Ostparteien gehen vorerst leer aus
Berlin. Etwa 2,7 Millionen DM haben die Berliner Parteien für den bevorstehenden Wahlkampf aus der Landeskasse erhalten. Wie die 'Berliner Morgenpost‘ gestern schrieb, sei ihnen das Geld als Vorschuß auf die gesetzlich zustehende Wahlkampfkostenerstattung bewilligt worden. Die CDU habe 1.177.163, die SPD 1.164.156, die »Republikaner« 234.341 und die FDP 122.474 DM erhalten. Rechtsgrundlage für die Zahlungen ist das Berliner Wahlkampfkostengesetz von 1978, das sich an entsprechende Regelungen für die Wahl zum Bundestag anlehnt. Nach dem Gesetz nehmen alle Parteien, auf die bei den Wahlen mindestens ein Prozent der gültigen Zweitstimmen entfallen, in der darauffolgenden Legislaturperiode an der Verteilung der Wahlkampfkostenpauschale teil. Diese Pauschale beträgt 5 DM je Wahlberechtigten.
Die Alternative Liste (AL), die 1989 Wahlkampfkosten erstattet bekam, geht vorerst leer aus, weil sie sich im Sommer in einen Landesverband der Grünen umgewandelt hat. Sie gilt somit als neue Partei und bekommt — wie die bisher nur im Ostteil der Stadt vertretenen Parteien Bündnis 90, DSU und PDS — erst nach der Wahl vom 2. Dezember ihre Auslagen erstattet. Wie die AL auf Anfrage mitteilte, war ihr bei der Bildung des Landesverbandes klar, daß sie die Kosten für den Wahlkampf aus eigener Tasche vorschießen muß. taz/adn
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