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Geldsegen vom Bund

Gericht: Bund muss dem Land Berlin S-Bahn-Investitionen zurückzahlen

Das Land Berlin kann einen Teil seiner in den 80er- und 90er-Jahren getätigten S-Bahn-Investitionen vom Bund zurückverlangen und wird von noch offenen Schulden freigestellt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, wie die Behörde am Donnerstagabend mitteilte. Damit wurde der Klage des Landes Berlin in wesentlichen Punkten statt gegeben.

Mit dem Übergang der S-Bahn auf den Bund Anfang 1994 seien die zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden Verpflichtungen für den S-Bahn-Ausbau ebenfalls auf den Bund übergegangen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Dies ergebe sich aus dem Einigungsvertrag. Das Land müsse daher von den noch offenen Darlehensschulden von rund 390 Millionen Mark freigestellt werden. Außerdem müsse der Bund die seit 1994 erbrachten Zins- und Tilgungszahlungen von zirka 64 Millionen Mark sowie Zahlungen für den Südring von etwa 37 Millionen Mark erstatten.

Das Land hatte auf Rückzahlung von Investitionen in die S-Bahn aus den 80er- und 90er-Jahren geklagt. Hintergrund der Auseinandersetzung ist die S-Bahn-Vereinbarung zwischen der DDR und dem Berliner Senat aus dem Jahr 1983. Damals übertrug die Deutsche Reichsbahn der DDR die West-Berliner S-Bahn auf den Senat. Diese Regelung galt auch nach der Wende bis Ende 1993 fort. Das Land Berlin hatte von 1984 an in das marode S-Bahn-Netz und den Wagenpark mehrere Milliarden Mark investiert.

dpa/taz

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