: Geldbuße für „Ozonsünder“
Bonn (ap) - Unternehmen, die gegen die von der EG beschlossenen Maßnahmen zur Verminderung des Verbrauchs von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) verstoßen, müssen mit Geldbußen bis 100.000 Mark rechnen. Eine entsprechende Verordnung beschloß das Bundeskabinett. Nach einer EG -Verordnung ist seit dem 1. Januar 1989 die Einfuhr von FCKW aus Ländern untersagt, die das internationale Montrealer Abkommen über die Verringerung der in Spraydosen, in der Klimatechnik und beim Aufschäumen von Kunststoffen verwendeten „Ozonkiller“ nicht unterzeichnet haben.
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