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Geld für Kinder getrennter ElternMehr Selbstbehalt statt mehr Unterhalt

Nach der neuen Düsseldorfer Tabelle bekommen Kinder von getrennt lebenden Eltern ab dem 1. Januar so viel wie bisher. Wer zahlen muss, dem bleiben 50 Euro mehr.

In den Lebenshaltungskosten werden auch Anschaffungen wie Schuhe berücksichtigt. Bild: dpa

Silvia Meinert ist wütend. Im kommenden Jahr bekommt sie von ihrem Ex-Mann für ihre beiden Kinder Marie, 4, und Jonas, 2, genauso viel Unterhalt wie bisher: 482 Euro. Sie hatte gehofft, dass es mehr würde, wenn das Oberlandesgericht Düsseldorf die neuen Unterhaltssätze bekannt gibt. So wie vor einem Jahr, als die Unterstufenlehrerin aus Berlin mit Anpassung der Düsseldorfer Tabelle an die Lebenshaltungskosten rund 60 Euro mehr bekam.

Das Gericht verkündete am Dienstag aber etwas anderes: Kinder von getrennt lebenden Eltern bekommen ab dem 1. Januar monatlich nicht mehr Unterhalt als vorher, die Unterhaltssätze bleiben unverändert. Nur volljährige Kinder, die in einer eigenen Wohnung leben, zum Beispiel Studierende, erhalten künftig 670 Euro, 30 Euro mehr als vorher.

Für Frank Meinert ist der Dienstag ein Glückstag. Der Chemiefacharbeiter darf künftig 50 Euro mehr behalten. Ab Januar 2010 beträgt der sogenannte Selbstbehalt 950 statt 900 Euro. Für Frank Meinert ist das viel Geld, er ist arbeitslos. Muss einem Ex-Ehepartner Unterhalt gezahlt werden, darf der Zahlungspflichtige demnächst 1050 Euro statt wie bislang 1000 Euro für sich behalten.

Die aktuelle Anpassung der Düsseldorfer Tabelle kommt zustande, weil die Hartz-IV-Sätze voraussichtlich zum Jahresanfang steigen werden. Das muss der Bundesrat am 17. Dezember noch beschließen. Die Düsseldorfer Tabelle berechnet den Unterhalt für Kinder getrennt lebender Eltern. Sie wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf aufgestellt und gibt Richtlinien vor, sie hat keine Gesetzeskraft.

Daher kann es passieren, dass Gerichte in Einzelfällen von der Tabelle abweichende Unterhaltszahlungen anweisen. Die Tabelle besteht aus vier Teilen: Kinderunterhalt, Ehegattenunterhalt, Mangelfallberechnung, Verwandtenunterhalt. Beim Verwandtenunterhalt handelt es sich um Zahlungen für die eigenen Eltern oder Großeltern.

Der Kindesunterhalt staffelt sich nach Einkommen und nach dem Kindesalter: Wer bis zu 1.500 Euro Netto im Monat verdient, muss für das erste und zweite Kind bis fünf Jahre jeweils 225 Euro zahlen. Für ein Kind zwischen 12 und 17 Jahren müssen 334 Euro gezahlt werden. Die Summen für das dritte und vierte Kinder sind geringer. Als Höchstobergrenze gilt ein Nettoeinkommen bis 5.100 Euro. Für ein 12- bis 17-jähriges Kind müssen demnach 597 Euro gezahlt werden.

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10 Kommentare

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  • FD
    Frank Dittmar

    So lasset uns mal rechnen:

    Normaler Facharbeiterstundenlohn mit 10 € x 160 Stunden - 400€ Steuern und Abgaben, 1200€

    - also voll Unterhaltspflichtig-

    Selbstbehalt 950€ ?????

    Facharbeiter benötigt Auto zur Berufsausübung

    Auto kostet Geld?

    Facharbeiter zahlt GEZ ??

    Facharbeiter muss für körperlich schwere Arbeit sich anders ernähren als H4 ??

    Facharbeiter hat noch andere berufliche Ausgaben; wie weiterbildung, Werkzeug, Kleidung...??

    Facharbeiter möchte auch einen Urlaub zur Wiederherstellung seiner Leistungsfähigkeit

    -und vieleicht noch eine Altersvorsorge?

    H4 bekommt im Durchschnitt 700€, Vergünstigungen...

    hat Zeit für die Tafel...

    braucht kein Auto

    Armes Deutschland

    - Männer, niemals arbeiten; oder niemals Kinder

  • AH
    Annette hier

    Ich finde es gut, dass mal an die Unterhaltspflichtigen (meist Männer gedacht wird. Die werden schon genug ausgebeutet. Sie können sich den Ar... aufreisen und immer mehr arbeiten, um in endeffekt das mehr wieder abtreten zu müssen. Ihnen bleibt doch nur das mindeste und manche Frauen Leben wie Prinzesschen mit der ganzen Kohle....

  • M
    marco

    Die Mehrzahl der Väter zahlt gerne für ihre Kinder und die meisten auch mehr als den sogenannten "Mindestunterhalt". Dass es immer schwarze Schafe gibt ist aber trotzdem sehr traurig.

     

    Im o.g. Beispiel stellt sich die Frage, was nützt es den Kindern, wenn der Vater bettelarm ist und nicht einmal mehr vernünftig für sich selbst sorgen kann?

     

    Die Mutter wird ja auch so unterstützt (Wohngeld, Kindergeld, etc.) und wenn es ganz schlimm wird, gibt es auch Stiftungen die weiterhelfen können.

     

    Fakt ist, den KINDERN wäre mehr geholfen, wenn unsere Bananenrepublik die Steuern an ihre kleinen Bürger weitergeben würde! Kindergrippen, Kindergärten, Ganztagsschule, kostenloses Essen von der Kindergrippe bis zur Uni, ein höheres Kindergeld, usw.

     

    Aber statt dessen steckt unsere kinderlose Oberbanane das Geld in die Taschen der Banker, Energiekonzerne, Pharma- und Rüstungsindustrie, etc.

  • CH
    Carlei Hoffmann

    Der als „Kommentar“ bezeichnete Artikel von Simone Schmollack enthält mindestens zwei sachliche Fehler. Erstens: Für Arbeitslose, die gegenüber Kindern unterhaltspflichtig sind, gibt es keine Veränderung beim Selbstbehalt.

    Im Artikel heisst es:

    „...Frank Meinert ... der Chemiefacharbeiter darf künftig 50 Euro mehr behalten. Ab Januar 2010 beträgt der sogenannte Selbstbehalt 950 statt 900 Euro. Für Frank Meinert ist das viel Geld, er ist arbeitslos.“

    Richtig ist, der Selbstbehalt des arbeitslosen Frank Meinert steigt nicht auf 950 Euro, sondern bleibt mit der neuen Düsseldorfer Tabelle bei 770 Euro. Das ergibt sich aus Anmerkung 5 der neuen Düsseldorfer Tabelle.

     

    Falsch ist zweitens auch die Aussage, die Düsseldorfer Tabelle werde „vom Oberlandesgericht Düsseldorf aufgestellt“. Nein, die Tabelle wird von diesem Gericht herausgegeben. Sie wird in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag festgelegt. Simone Schmollack hat die Fussnote 1 zur Düsseldorfer Tabelle nicht gelesen; auch die Pressemitteilung (39/2010) des OLG Düsseldorf hat sie wohl nicht zur Kenntnis genommen.

     

    Auch journalistisch ist dieser Beitrag von Simone Schmollack leider unbefriedigend: Eine Mischung aus Nachrichtensätzen und Kommentaraussagen. Kohärenz und Lesbarkeit des Beitrags leiden an dem Durcheinander der Sätze zu verschiedensten Aspekten.

  • TW
    Thomas Wessling

    Liebe Frau Sanders,

     

    heute ist mein Glückstag. Als Empfänger einer vollen Erwerbsminderungsrente, folglich nicht erwerbstätig, darf ich weiterhin mit üppigen 770 Euro mein Leben führen. Dafür durfte ich immerhin meine bald dreijährige Tochter bisher zwei Mal sehen, als Baby. Seitdem verweigert die Mutter jeden Kontakt.

     

    Ich danke für Ihr Mitgefühl.

  • G
    gecko

    zu Kevin Sanders: Sie sollten sich mal die Mühe machen und im Internet querbeet lesen, dann werden Sie sehen, wer mehr über wen herfällt und was für hasserfüllte Kommentare vom männlichen Geschlecht kommen. Sie tun mir wirklich leid!!

  • E
    eva

    Zahldeppen, die für ihre Kinder weder Cent noch Minute übrig haben, dafür anscheinend genug Zeit für laustarkes Selbstmitleid allüberall, gegen überarbeitete Mütter, die mit oder ohne mickrige Unterhaltszahlungen darum kämofen, Beruf und Kind unter einen Hut zu bekommen, dafür aber keine Zeit meh haben, sich zu organisieren oder jammernde Leserbriefe zu schreiben!

    'Vater' Staat läßt die Kinder dieser Väter genauso im Regen stehen wie die Väter. So können diese ihre Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzen; wenn die Mütter keinen Unterhalt bekommen und das Kind allein versorgen, können sie dies in keiner Weise steuerlich geltend machen.

    Als ich den Vater meines Sohnes, im Internet als erfolgreicher Geschäftsmann auftretend, wegen Verletzung der Unterhaltspflichr anzeigte, wurde dies von der Staatsanwaltschaft Berlin jedes Mal eingestellt. Grund: Ich hätte der Staatsanwaltschaft nicht nachweisen können, dass er überhaupt zahlungsfähig gewesen sei.

  • S
    soso

    @Kevin Sanders: wenn du auch nur etwas ahnung von der materie hättest, wüsstest du, dass 50€ weniger in der tasche echt weh tun, vor allem, wenn sie nicht für dich draufgehen, sondern für mehrere kinder -die gebeutelten sind doch nicht die ach so armen zahlväter sondern entweder die kinder, bei denen weniger geld ankommt, oder die mütter, die das defizit ausgleichen müssen! jeder vater, der sich auch nur etwas interessiert, weiß, dass unterhalt allein nicht als "ersatz" oder ausgleich reicht: der mensch lebt nicht nur vom brot allein -umso schlimmer, wenn sie sich selber nur noch zum financier machen, da kann mir dann auch kein vater mehr leid tun! bedenke auch, dass anfallende betreuungskosten dazukommen, wenn die mutter alleinerziehend und berufstätig ist -mit mehreren kindern.....wer ist also hier gebeutelt??

  • OB
    Oliver Betsche-Heil

    Wenn der SGB II Satz steigt, der Selbstbehalt für die Unterhaltspflichtigen nicht, dann bezahlt nicht die Bundesagentur für Arbeit einen höheren Betrag an die Kinder in einem SGB II Haushalt, sondern erst einmal die Unterhaltspflichtigen Elternteile.

     

    Den Selbstbehalt anzupassen scheint unter diesem Aspekt zweckmässig.

  • KS
    Kevin Sanders

    Dass Männer, oft genug entsorgte Zahlväter, die Zahldeppen der Nation, "mehr" von ihrem sauer verdientem Geld behalten dürfen, bedauert eine Feministin natürlich.

     

    Hauptsache, auf Männer reinmachen, das können die Feminstinnen...

     

    Jeden Tag einen feministisch-männerfeindlichen Artikel verfassen, dann hat sie ein moralisch gutes Gewissen, die Frau Taz-Feministin.