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Geld für Finger

■ Schadensersatz für Finger im Shredder

Ein Junge, der in einer Bank mit der Hand in einen Aktenvernichter geraten war und sich schwer verletzt hatte, erhält Schadensersatz, Schmerzensgeld und eine lebenslange Rente. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden. Die Bank hatte das Gerät nach Überzeugung des Gerichts nicht ausreichend vor dem Zugriff von Kindern gesichert.

Der zum Zeitpunkt des Unfalls 1991 knapp zwei Jahre alte Junge verlor jeweils zwei Glieder an Zeige-, Mittel- und Ringfinger der linken Hand. Er erhält nach dem Urteil ein Schmerzensgeld von 30.000 Mark sowie eine Rente von 150 Mark monatlich. Auch für weitere Schäden, die dem Kind in Zukunft aus dem Unfall entstehen, muß die Bank geradestehen.

Bei einem Besuch des Geldinstituts hatte sich der Junge von seiner Tante getrennt und war in die Räume hinter dem Banktresen gelaufen. Neugierig steckte er die Hand in den Schlitz des Aktenvernichters. Die von einem Infrarotsensor gesteuerten Messerwalzen der Maschine liefen an und schnitten dem Kind die Fingerglieder ab.

Nach den Feststellungen des Gerichts bietet das Maschinengehäuse entsprechend einer DIN-Norm lediglich Schutz gegen Verletzungen für Erwachsene und Kinder über 14 Jahre. Vor einem solchen Gerät müßten besonders Kleinkinder geschützt werden. Daß der Apparat gefährlich sei, beweise ein daran angebrachter Aufkleber, mit dem vor dem ungewollten Einzug einer Krawatte gewarnt wird.

Auch ein sogenanntes GS-Prüfsiegel garantiere Ungefährlichkeit lediglich bei bestimmungsgemäßem Gebrauch. Die Verantwortlichen hätten bei gewissenhafter Prüfung die Gefahr für Kleinkinder erkennen und das Gerät für sie unzugänglich aufstellen müssen. Es sei für Kinder typisch, Unbekanntes zu erkunden, stellten die Richter fest. (Aktenzeichen: 8 U 168/93). dpa

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