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■ SozialhilfeGeld für Bleistifte

Berlin (dpa) – Das Sozialamt muß bei bedürftigen Schulanfängern die Kosten für Schulhefte, Blei- und Malstifte übernehmen. (Az.: 5 C 33/95). Diese Mindestausstattung für ABC-Schützen gehöre zum notwendigen Lebensunterhalt, so das Bundesverwaltungsgericht.Foto: Paul Langrock

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