: Geld für Arbeit
Kassel (AP/taz) – Das Hessische Landesarbeitsgericht hat einem Juristen recht gegeben, der als Arbeitsloser einen Arbeitsvertrag mit einer Anwaltskanzlei abgeschlossen hatte, aber keinen Lohn erhalten sollte. Das Arbeitsamt förderte dieses Beschäftigungsverhältnis ein halbes Jahr mit 70 Prozent und ein weiteres halbes Jahr mit 50 Prozent des Gehaltes. Die Arbeitgeberin führte zwar Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge ab, zahlte ihrem Juristen aber nichts und behielt die Fördermittel für sich. Wow: Das Gericht nannte das sittenwidrig.
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