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Das Aufatmen war kilometerweit zu hören: Der Bund beabsichtigt bis auf weiteres nicht, die Bundesbeteiligung an den Berliner Festspielen aufzukündigen. Dies teilte das Bundesfinanzministerium am Donnerstag in seinem Beteiligungsbericht mit, den das Bundeskabinett am Vortag beschlossen hatte. Die vom Bund und dem Land Berlin getragenen Festspiele organisieren unter anderem die Internationalen Filmfestspiele im Februar, das Theatertreffen deutschsprachiger Bühnen im Mai, die Festwochen im September und das Jazzfest im November. Nicht nur das: Auch beim Deutschen Historischen Museum und dem Haus der Kulturen der Welt sieht der Bund staatliche Aufgaben, „an denen ein wichtiges Bundesinteresse besteht“. Schlechter sieht es für die Berliner Rundfunk-Orchester- und Chöre GmbH aus. Hier wird eine „Überprüfung im Rahmen regelmäßiger Fortschreibungen“ empfohlen. Der Gesellschaftsvertrag könne durch den Bund wie auch durch alle übrigen Gesellschafter erstmals am 31. Dezember 1999 gekündigt werden.

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