: Gekündigt -betr.: Kommentar "Kein Gesinnungsurteil", taz vom 4./5.2.1995
Die taz-Hamburg hat mit dem Kommentar von Jürgen Oetting am 4/5.2. zum Freispruch der Neonazis ein Selbstverständnis demonstriert, das erschreckt und aufregt. Daß die „Sprachakrobaten“ (Oetting) vor dem Gericht Lügner waren, daß man ihnen nichts „hätte...unterstellen müssen“ (Oetting), sondern der Kontext deutlich macht, was mit „Auschwitz-Mythos“ gemeint ist, wäre deutlich geworden, wenn der Kommentator nicht nur aus eitler Gesinnung heraus hätte provozieren wollen ( und das ist die freundlichste Unterstellung für das Zustandekommen eines solchen Kommentars), sondern diesen Freispruch politisch hätte bewerten wollen. Dann hätte er den Text des „Nationalen Info-Telefons“ - wie in anderen Zeitung geschehen - und nicht den Duden zur Klärung seiner Unsicherheit, was denn hier mit „Mythos“ gemeint ist, und zur politischen Beurteilung des Freispruches hinzugezogen. Dann wäre deutlich geworden: was gemeint wurde, wurde gesagt (s. Oetting): auch Steven Spielberg hält in ,Schindlers Liste' den „Auschwitz-Mythos“ am Leben.
Und was ist es, das in diesem Film versucht wird, über Auschwitz nachzustellen (...) In Auschwitz ging es um Mord und in dem „Mythos“ darum, dieses Morden zu bestreiten. Wer das ungestraft tun darf, wird von Gesinnungstätern geschützt, von solchen in schwarzen Roben oder denen mit dem Stift in der Hand(...) Wir wollen sowas nicht mehr lesen.
Die taz ist gekündigt!
Susanne Berg, Dorothee Drawe
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