Kommentar (vgl. S. 22): Gehorsam im Voraus
■ Arbeitsämter handeln ohne Gesetze
Die Arbeitsämter ersticken in einer Flut von Widersprüchen, BürgerInnen fühlen sich vom Staat verschaukelt und zweifeln am Rechtsstaat. Und das alles, um Arbeitslosen ein paar Mark abzuknapsen? Als ob der Paragraphendschungel in Sachen Arbeitslosigkeit nicht schon dicht genug wäre, sollen nun Ämter im Vorgriff auf eine beabsichtigte gesetzliche Regelung schon mal die Arbeitslosenhilfe kürzen.
Das ist ein starkes Stück, schließlich müßte auch die Nürnberger Behörde wissen, wie ein Gesetzgebungsverfahren läuft und ab wann ein Gesetz gültig ist. Juristen fragen sich, was wohl in die Bundesanstalt für Arbeit gefahren sein mag, ihre Dienststellen mit einer derart unausgegorenen Anweisung zu belasten. Immerhin wird im Bundesrat und Bundestag noch munter über das Sparpaket, in dem der Übergang zur neuen Kürzung der Bemessensgrundlage geregelt wird, gestritten. Der Ausgang im Sinne der Bonner Koalition mag vorherzusehen sein. Aber so üppig, daß hier vorauseilender Gehorsam angebracht wäre, ist Kohls Mehrheit im Parlament ja nicht gerade. Warum wartet man nicht ab, bis das Sparen auf Kosten von Arbeitslosen wenigstens rechtlich in trockenen Tüchern ist?
Betroffenen kann man nur raten: Geht vor Gericht, ihr werdet gewinnen. Das wissen sogar die örtlichen Arbeitsämter, die den Übereifer aus Nürnberg auszubaden haben . Joachim Fahrun
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