■ Geheime Firmenverflechtungen: Die Allianz AG wird transparenter
München/Berlin (dpa) – Die Allianz AG ist nach eigenen Angaben vom Kammergericht Berlin dazu verurteilt worden, ihre Beteiligungen ab einem Börsenwert von 100 Millionen Mark bekanntzugeben. Wie der Versicherungskonzern am Mittwoch abend mitteilte, geht das Gericht damit weit über die Anforderungen des kürzlich verabschiedeten Zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes hinaus, das ab 1995 anzuwenden ist und eine Publizität ab Anteilen von fünf Prozent verlangt. Bei vielen börsennotierten Werten, die im Deutschen Aktien-Index (DAX) vertreten sind, würden die zu veröffentlichenden Positionen damit bei deutlich unter einem Prozent liegen. Die Allianz kündigte an, diese Positionen bekanntzugeben.
Das Verfahren hatten Allianz- Aktionäre vom Verein zur Förderung der Aktionärsdemokratie um den Würzburger Professor Ekkehard Wenger nach der Hauptversammlung 1992 angestrengt, auf der sie entsprechende Auskünfte verlangten, aber nicht erhielten. Die Allianz sieht sich dennoch in weiten Teilen bestätigt, soweit es die Grenzen des aktienrechtlichen Auskunftrechts auf Hauptversammlungen betrifft. So habe das Gericht das Auskunftverweigerungsrecht bei Angaben zu den stillen Reserven betont.
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