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Geheimdienste haben Zugang zu Stasi-Akten

■ Grüne Anfrage brachte Lücke im Einigungsvertrag zutage

Berlin (taz) — Geheimdienste haben doch Zugriff auf Stasi-Akten. Das bestätigte die Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen/Bündnis 90. Im Einigungsvertrag ist zwar festgelegt, daß Verfassungsschutz, BND und MAD nur im Rahmen ihrer unabdingbaren Mitarbeit bei der Stafverfolgung Stasi- Dossiers einsehen dürfen — die Regelung wird aber durch die Zusammenarbeit von Polizei, Geheimdiensten und Staatsanwaltschaften unterlaufen. Mit den jüngst verabschiedeten „Sicherheitsgesetzen“ werden die Ermittlungsbehörden in weitem Umfang verpflichtet, ihre Daten weiterzuleiten. Gesetzliche Einschränkungen für die Weitergabe von Stasi-Unterlagen gibt es dort nicht. Wie das Justizministerium einräumte, wird das Bundesamt für Verfassungsschutz schon seit 1970 „umfassend“ von der Bundesanwaltschaft informiert. Für Grüne und Bündnis 90 ist die Antwort der Bundesregierung ein Grund mehr, eine gesetzliche Grundlage zu fordern, die auch einen indirekten Zugriff auf die Stasi-Akten ausschließt. SEITE 5

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