■ Gegenwind: Geräuschemissionen rufen Bürgerinitiativen auf den Plan: Windkraft verklagt
Gegen bestehende und geplante Windkraftanlagen häufen sich die Klagen vor Gerichten. Insgesamt sind bundesweit mindestens 26 Verfahren anhängig, teilte Dieter Krämer vom Bundesverband Landschaftsschutz in Hamm gestern mit. Der Verband lehnt die alternative Stromerzeugung per Windkraft „wegen der Nutzlosigkeit und Landschaftsverschandelung grundsätzlich ab“. Zugleich monierte Krämer, Windturbinen würden zu gesundheitlichen Schäden bei Menschen führen, die in ihrer Nähe lebten. Seine Beobachtung: „Die Leute werden psychisch und körperlich angeknackst.“
In einem jüngst per Vergleich entschiedenen Prozeß vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig (Az.: 1 M 55/96) mußte sich der Betreiber einer Windkraftanlage in Püttsee auf der Ostseeinsel Fehmarn verpflichten, seine Anlage rund 400 Meter vom bisherigen Standort zu verlegen. Der Kläger hatte sich vor allem an erheblichen Geräuschemissionen sowie einem im Frühjahr und Herbst auftretenden Schattenflattern („Disko-Effekt“) gestört. Auch andere Planer von Windkraftanlagen, vor allem Windparks, wie das deutsch-dänische Großprojekt bei Weesby/Böxlund zwischen Flensburg und Niebüll, müssen mit Widerstand rechnen. Bürgerinis gegen die Windkraft formierten sich auch in Sörup und Großenwiehe (Schleswig-Flensburg) sowie im Wesselburener Koog (Dithmarschen). dpa
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