: Gegenüberstellunbg: Schlümpfe vor Gericht
Ist der eiertragende Schlumpf aus dem Kinderüberraschungsei echt oder eine raffinierte Fälschung? Diesen kniffligen Fall muß das Amtsgericht im niederbayerischen Eggenfelden lösen. Ein passionierter Sammler hatte die Plastikminiatur von einer Niedersächsin für stolze 666 Mark erstanden. Doch schon bald hegte er Zweifel daran, ob der Schlumpf tatsächlich dem Original des Süßwarenherstellers entspricht. Der Richter, bereits seit zwei Monaten mit der diffizilen Schlumpf-Materie befaßt, wollte schon im April durch eine „Gegenüberstellung“ der Schlümpfe Licht ins Dunkel bringen. Die Schokoladenfirma hatte hierfür einen Schlumpf zur Verfügung gestellt. Die Unterschiede waren allerdings nach Angaben des Richters so minimal, daß er sie nicht einmal mit Hilfe des Überraschungseier- Katalogs seiner Tochter klar ausmachen konnte, den sie ihm für die Verhandlung geliehen hatte.Foto: H. Grohmann
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen