: Gegendarstellung
■ Betr.: „Sahnetörtchen vom Patriarchen“, taz vom 6.3.1990
In der Zeitung „Die Tageszeitung“ (taz Bremen) vom Dienstag, den 06.03.1990 ist auf Seite 24 unter der Rubrik „Buntes Bremen“ ein Beitrag mit dem Titel „Sahnetörtchen vom Patriarchen“, unterzeichnet von Beate Ramm, enthalten, der unrichtige tatsächliche Behauptungen enthält. Diese werden wie folgt richtig gestellt:
1. Unwahr ist, daß Herr Knigge sen. Mitarbeiterinnen, die sich im Kaffeeausschank eine Zigarette anzünden, als „Alleinherrscher über 100 Beschäftigte“ zurechtweist. Richtig ist vielmehr, daß nach der Hygieneverordnung Personen, die an der Ausgabe von offenen Speisen und Getränken tätig sind, bei diesen Tätigkeiten nicht rauchen dürfen. Herr Knigge sen. ist in diesem Zusammenhang als Verantwortlicher im Sinn der Hygieneverordnung eingeschritten.
2. Unwahr ist, daß die Konditorei Knigge Champagnerkugeln und feines Gebäck für 8,90 DM je 100 g anbietet. Richtig ist vielmehr, daß das handgefertigte Gebäck der Firma Konditorei Knigge pro 100 g zwischen 3,50 DM und 4,-- DM kostet und daß die handgefertigten Champagnerkugeln und Pralinen überhaupt bis höchstens 6,30 DM pro 100 g kosten.
3. Unrichtig ist, daß die Arbeitnehmer/innen „Freiwild“ sind und maximal 15 Arbeitstage Urlaub erhalten und Löhne und Gehälter „nach Nase“ erhalten. Richtig ist demgegenüber, daß kein Tarifvertrag im Konditorhandwerk Bremen besteht und von der Firma Knigge daher mit den einzelnen Arbeitnehmern/innen schriftliche Arbeitsverträge abgeschlossen werden, die den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen und von seiten der Firma Knigge eingehalten werden. Nach diesen Arbeitsverträgen besteht der Urlaubsanspruch des jeweiligen Arbeitnehmers gestaffelt nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit bis zu 30 Werktagen. Urlaub, Löhne und Gehälter liegen bei der Firma Konditorei Knigge über dem Branchendurchschnitt; die Arbeitszeit wird von den Arbeitnehmern –da es sich um ein Tagescafe handelt-als angenehm empfunden; Mitarbeiter in Teilzeit werden nicht beschäftigt. Aus diesem Grunde sind Arbeitsplätze bei der Firma Konditorei Knigge durchaus begehrt.
4. Unrichtig ist, daß der Sohn des Inhabers der Firma Konditorei Knigge, Herr Knigge jun., auf einer erneuten Versammlung die Nachteile eines Betriebsrates unter die Belegschaft gestreut hätte. Richtig ist vielmehr, daß auf dieser erneuten Versammlung –sie fand am 21. Februar 1990 statt-und zwar die Gründung eines Betriebsrates von der Belegschaft einstimmig abgelehnt wurde, daß an dieser Versammlung jedoch kein Mitglied der Familien Knigge, insbesondere nicht Herr Knigge jun. teilgenommen hat.
5. Es ist mithin unrichtig, daß von seiten des Inhabers der Firma Knigge auf die Arbeitnehmer „Indoktrination“ ausgeübt worden wäre. Das Gegenteil ist richtig: Der Inhaber der Firma Konditorei Knigge wie auch seine Familie haben sich bewußt von den Betriebsversammlungen ferngehalten, um der Belegschaft die unbeeinflußte Willensbildung zu ermöglichen.
Bremen, den 2. April 1990, Inhaber der Firma Konditorei Knigge, 2800 Bremen, Sögestr. 42/44
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