: Gegendarstellung
In der tageszeitung vom 30.Mai 1991 wird unter der Überschrift „Urteil im Prozeß Ströbele Broder“ behauptet, das Urteil gebe mir in einem Punkt recht. In der Wiedergabe eines Interviewgespräches zwischen Broder und mir zum Golfkrieg durch Broder müßten lediglich die Anführungszeichen bei „big mouth“ weg, denn dies sei keine korrekte Wiedergabe des „schlimmes Großmaul“. Die anderen Klagepunkte seien abgewiesen worden.
Dies ist unrichtig.
Richtig ist, daß die Pressekammer des Landgerichts Berlin Broder verurteilt hat zu unterlassen, mich mit einem längeren Wortzitat in deutscher oder englischer Sprache zu zitieren. Broder darf auch nicht in anderer Weise mir das Zitat zuschreiben: Gefragt über Saddams Drohung, Israel auszulöschen, hätte ich gesagt: „Ich denke, Saddam Hussein hat ein großes Maul. Er ist nicht fähig, diese Drohung auszuführen.“
Die Klage ist auch insoweit nicht abgewiesen worden, als ich verlangt hatte, Broder die Behauptung zu untersagen, er habe bei den Veröffentlichungen des Interviews nur die Ähs und Öhs rausgenommen. Insoweit wurde der Rechtsstreit für erledigt erklärt, nachdem Broder vor Gericht eingeräumt hatte, den Text doch mehr verändert zu haben. Berlin, den 3.Juni 1991 Ströbele
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