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Gegendarstellung

Im Berlin-Teil der TAZ-Ausgabe vom 15. 11. 2000 ist ein Beitrag unter der Überschrift „Eine interkulturelle Toleranzprobe“ enthalten, der eine unrichtige Behauptung beinhaltet, die ich wie folgt richtigstelle:

Unwahr ist, daß ich über die Übersetzung der Satanischen Verse von Salman Rushdie durch Aziz Nesin gesagt hätte: „Damit hat er den Islam beschmutzt und ist deswegen nicht tragbar.“ Wahr ist, daß ich der Meinung bin, der Name Aziz Nesin ist als Schulname nicht geeignet, weil er mit der Übersetzung der satanischen Verse die Gefühle vieler religiöser Menschen verletzt hat.

Berlin, den 17. 11. 2000

Rechtsanwalt Martin Vinck für Assia Soltani-Nkwo

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