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Gegendarstellung -betr.: "Doppel-Whopper Deluxe", taz Hamburg vom 26.5.1999, S.23

In der taz vom 26. Mai 1999 wird in dem Artikel „Doppel-Whopper Deluxe“ behauptet, daß Versuche von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mich bei dem öffentlich formulierten Anspruch, in allen Bereichen der Musikkultur Maßstäbe zu setzen, beim Wort zu nehmen, in der Vergangenheit schnell zu Abmahnungen geführt hätten. Diese Behauptung ist unwahr. Arbeitsrechtlich relevante Abmahnungen sind in diesem Zusammenhang nicht ausgesprochen worden.

Hamburg, den 28. Mai 1999

Jobst Plog – Intendant des Norddeutschen Rundfunks –

Anm. d. Red.: Nach dem Hamburger Pressegesetz sind wir verpflichtet, obige Gegendarstellung unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt abzudrucken.

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