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Gegen Videoüberwachung

Datenschützerin plädiert für „verlängertes Auge“

Die stellvertretende Datenschutzbeauftragte Claudia Schmidt hat sich gegen eine generelle Videoüberwachung öffentlicher Straßen und Plätze gewandt. Es könne auch andere Lösungen geben, sagte Schmidt gestern und verwies auf das so genannte verlängerte Auge.

Bei dieser Variante wird erst im Gefahrenfall eine Aufnahme in Gang gesetzt. Bei einer durchgängigen Aufzeichnung würden auch viele Menschen aufgezeichnet, die sich nichts hätten zu Schulden kommen lassen, so Schmidt. Zudem entstünden riesige Datenmengen, bei denen ein Missbrauch nicht auszuschließen sei. Auch sei fraglich, ob dadurch die Kriminalität nicht nur verdrängt werde. adn

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