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Gegen Telekom

Telefonkunden können gegen eine Aufnahme ihrer Daten in die neuen CD-Rom-Auskunftsdienste der Telekom Widerspruch einlegen, erklärte gestern der Hamburger Datenschutzbeauftragte Hans-Hermann Schrader. Mit der sogenannten Komfortauskunft kann nicht nur die Telefonnummer, sondern auch Adresse, Berufsbezeichnung und Titel erfragt werden. Den Betroffenen werde „das Recht eingeräumt, daß ihr Telefonbucheintrag nicht in elektronische Verzeichnisse aufgenommen wird“, sagte Schrader. Er kritisierte, daß der Antwortvordruck der Telekom darauf nicht hinweise.

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